Kollage mit dem Titelkupfer „Die Untergänger bei der Arbeit“ aus Johann Jodocus Beck, Vollständiges Recht der Gränzen und Marksteine, Nürnberg, 1754 – Archiv der Forschungsgemeinschaft-Richard-Zorn.
Historische Grenzsteine sind eine Visualisierung von Autorität, Eigentum und Recht mittels Steinen, die über Jahrhunderte hinweg verwendet wurde, um Ordnung und Gerechtigkeit in der Landteilung zu gewährleisten. Entsprechend geht es um Rechtsikonographie, wenn der rechtliche und rechtsgeschichtliche Kontext erforscht wird, in dem sich ein Grenzstein kraft Funktion befindet.
Sämtliche Inschriften auf einem Grenzstein haben stets eine rechtliche Bedeutung, ob es Hoheitszeichen, Initialen von Herrschern, Orts- / Flurnamen, Weisungen des Grenzverlaufes, Jahreszahlen der Grenzfeststellung oder Nutzungsrechte wie den Zehnten geht …
So ist es folgerichtig, dass ein Grenzstein nur am originalen, unveränderten Standort seine volle rechts- und heimatgeschichtliche Aussagekraft behält.
Entsprechend ist nicht nur der Vorgang der Grenzsteinsetzung ein streng geregelter, sondern auch die Veränderung oder Entnahme von Grenzsteinen strafbewehrt – bis heute – heute jedoch im Rahmen der Denkmalschutzgesetze.
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Definition: Die Rechtsikonographie beschäftigt sich mit der Interpretation von bildlichen Darstellungen, denen ein rechtlicher Gehalt anhaftet. Es geht etwa um Bilddekorationen an Gerichtsstätten, Gemälde mit rechtlichen Szenen, Illustrationen von Rechtsbüchern und auch Zeichen mit rechtlicher Bedeutung. Die Rechtsikonographie ist traditionell ein Forschungsfeld und Teilfach der Rechtsgeschichte, wird heute aber interdisziplinär angegangen.
Quelle: Arbeitskreis für Rechtsikonographie

