Terminalia

Terminalia [von Terminus (lat. „Grenze“, „Grenzstein“, „Grenzpunkt“)], bezeichnet einen dem Gott Terminus gewidmeten Fest- und Feiertag, der stets am letzten Tag des altrömischen Jahres, dem 23. Februar begangen wurde.
Dieses Ereignis hatte sich bei den Römern aus den nachbarschaftlichen Kontrollgängen entlang ihrer Grenzen entwickelt.

Nach mündlichen Überlieferungen wird der Terminalia dem zweiten König von Rom „Numa Pompillius“ zugeschrieben, der von 715 bis 672 v. Chr. regierte und das Setzen der ersten Grenzsteine an den Grenzen des römischen Reiches angeordnet haben soll.

Terminalia wurde zu einem Fest. Dazu schmückten die Römer gemeinsam mit den Grenznachbarn die Grenzsteine ihrer Grundstücke mit Blumen oder legten kleine Kuchen als Opfergaben an oder auf jeden Grenzstein, um den Gott „Terminus“ zu ehren.

Terminus, der in der römischen Mythologie auch als Gott der Grenzsteine verehrt wurde, weil dieser die Unantastbarkeit der Grenzsteine und damit das Eigentum an Grund und Boden garantierte.

Jeder Grenzstein war dabei eine Personifizierung von Terminus und somit auch heilig. Man kann annehmen, dass die „Unverrückbarkeit des Terminus“ einen wesentlichen Aspekt der Rechtssicherheit im römischen Gemeinwesen darstellte.

Der Terminalia war folgerichtig ein öffentliches Bekenntnis zur Unverrückbarkeit der Grenzsteine und damit auch der gemeinsamen Grenzen sowie die nachbarschaftliche Bestätigung und Anerkennung derselben.

Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang der Begriff der “Terminēy“, plur. die -en, ebenfalls aus dem Lateinischen von Terminus, der “einen in seine Gränzen eingeschlossenen Bezirk, ein Gebieth, Bezirk bezeichnet”;

Ausschnitt: Die Dortelweiler Terminey (Zincke, 1760); Hessisches Staatsarchiv Marburg

Welches Bild können wir uns heute von Terminus machen?

Erwähnenswert ist aus der Bildenden Kunst eine Arbeit von
Hans Holbein d. J. (1497 / 98 – 1543), auch wenn dieses Werk nicht primär die Absicht verfolgt, Terminus darzustellen, sondern das Lebensmotto des Auftraggebers zu illustrieren.

Es ist der Entwurf für ein Buntglasfenster mit Terminus. Holbein entwarf das Fenster im Auftrag des Gelehrten und Theologen Desiderius Erasmus von Rotterdam, der etwa zur selben Zeit wie der Künstler in Basel lebte und bei Holbein Porträts und andere Werke in Auftrag gab.

Erasmus von Rotterdam hatte Terminus, der oft als Büste auf einem Grenzstein dargestellt wird, zu seinem Lebensmotto und “Wahrzeichen” gemacht. In Holbeins Entwurf ist Erasmus’ Motto concedo nulli (Ich gestehe niemandem etwas zu) enthalten, das dem Mythos über Terminus entnommen ist, der sich weigerte, Jupiter seinen Platz auf dem Kapitolinischen Hügel zu überlassen.

Antoni Glaser (um 1480/85–1551), seinerzeit der führende Glasmaler in Basel, führte Holbeins Entwurf für dieses Glasfenster später aus.

Das Fenster selbst war als Geschenk von Erasmus an die Universität Basel bestimmt. In die im Entwurf leere Tafel wurden in der Glasausführung weitere Denksprüche des Erasmus eingearbeitet:

Das Fenster fand seinen Platz im “Unteren Colleg” der Universität Basel.
Heute verschollen, wurde seine Existenz letztmalig im 18. Jahrhundert beschrieben.

CONCEDO NULLI
Entwurf / Scheibenriss für ein Glasfenster
Datierung: 1525
Technik: Feder und Pinsel, grau laviert, aquarelliert, über Kreidevorzeichnung
Format: 31,5 × 25 cm
Standort: Kunstmuseum Basel

Holbein hat das Terminus-Motiv nach Erasmus’ Tod nochmals in einem Gedenkholzschnitt aufgegriffen.


Quellen:

  • Wilhelm Heinrich Roscher: Ausführliches Lexikon der griechischen und römischen Mythologie. Band 5, Leipzig 1924, Sp. 379–384
  • Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft, Stuttgart 1934, Band V A,1, Sp. 781–784
  • Christian Wursteisens kurzer Begriff der Geschichte von Basel, 1757, Seite 341
  • Cleveland Museum of Art
  • MAK – Museum für angewandte Kunst, Basel
  • Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 556.
  • Wikipedia