Bei diesem Stein handelt es sich um einen untergeordneten Flurstein Vilbels. Er steht im Abstand von ca. 1.80 m zum Grenzstein N°86 der Hoheitsgrenze entfernt und ist wie alle diese Flursteine um 90° zur Grenzlinie gedreht (Siehe unterste Abbildung).
Nachfolgend alle Daten unserer aktuellen Erhebung zu diesem Grenzstein.
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